Im Gegensatz zur Zytologie, für die ein zytologischer Abstrich ohne Verletzung von der Schleimhautoberfläche gewonnen wird, muss für die Histologie durch einen kleinen Eingriff, der sowohl ohne als auch mit lokaler Betäubung (= Lokalanästhesie) durchgeführt werden kann, eine Gewebeprobe mittels Biopsiezange aus dem Körper entnommen werden. Das Gewebe wird im Institut für Pathologie nach standardisierten Verfahren so aufgearbeitet, dass die Schnittpräparate mikroskopisch befundet werden können. Die hierzu verwendeten Gewebeschnitte sind nur etwa 3µm dick. Der Pathologiebefund auf Basis der histologischen Untersuchung gilt in der Regel als Diagnose mit der größten Wertigkeit.